Tierschutz

Da die Wildkatze über Jahrzehnte im Großteil des Landes verschwunden war und sich zudem durch eine sehr heimliche Lebensweise auszeichnet, ist sie immer noch bei einem großen Teil der Bevölkerung unbekannt. Oft sind nicht nur ihr Vorkommen und ihre Lebensweise, sondern auch die Merkmale, welche sie von unseren Hauskatzen unterscheiden nicht bekannt.

Aufgrund ihrer Ähnlichkeit besteht die Gefahr, dass Wildkatzen für Hauskatzen gehalten und falsch behandelt werden. So dürfen beispielsweise junge Wildkätzchen nicht aus dem Wald mitgenommen werden und die versehentliche Kastration erwachsener Wildkatzen muss verhindert werden. Eine weitere Gefahrenquelle für die Wildkatze in Baden-Württemberg sind verwilderte Hauskatzenpopulationen, da die Möglichkeit der Hybridisierung besteht.

Eine Praxishilfe zum Download für Tierheime, Tierpraxen und Katzenschutzvereine finden Sie hier.

Wildkatzen gewöhnen sich nicht an Menschen und werden nicht zahm! Sie sind streng geschützt und ihre Haltung ist ohne behördliche Genehmigung verboten!

Tierkinder im Wald lassen!

Während der Jungenaufzucht zwischen April und Oktober werden immer wieder junge Wildkatzen für verwilderte Hauskatze gehalten und zum Aufpäppeln mit nach Hause genommen. Bei neugeborenen Wildkätzchen ist kaum ein Unterschied zu getigerten Hauskätzchen zu erkennen. Die für Wildkatzen typischen Fellmerkmale sind bei den Jungtieren noch nicht ausgeprägt. Allerdings sehen alle Tiere eines Wildkatzenwurfes identisch aus.
Meist befinden sich die sogenannten Gehecke abseits der Wege in Reisighaufen, liegendem Totholz oder auch in Baumhöhlen. Es ist für die kleinen Wildkatzen völlig normal, im Wald versteckt zu warten, bis ihre Mutter mit Nahrung zurückkehrt. Falls Sie ein Geheck finden und sich unsicher sind, ob es sich um Haus- oder Wildkatzen handelt, können Sie die Fundstelle nach einem Tag nochmals aufsuchen. In den meisten Fällen hat die Mutter bis dahin ein neues Versteck für ihre Jungen gefunden. Sollten sich die Kätzchen noch an Ort und Stelle befinden und in einer schlechten Verfassung sein, kontaktieren Sie bitte die zuständige Ansprechperson.

Immer wieder kommt es während der Aufzuchtzeit zwischen April und Ende September zur versehentlichen Mitnahme von jungen Kätzchen. Solche Fälle von Wildkatzenfindlingen häufen sich in den letzten Jahren sowohl in Baden‐Württemberg als auch in anderen Bundesländern. Die Zuständigkeiten sowie der artgerechte Umgang mit solchen Findeltieren sind jedoch noch nicht einheitlich geklärt und somit werden diese Einzelfälle im Rahmen des Wildtiermonitorings der FVA individuell bearbeitet. Oft besteht Unwissen, was bei solch einem Fall zu tun ist. In jedem Fall ist jedoch unmittelbares Handeln notwendig, um den Gesundheitszustand des Findeltiers nicht zu gefährden und eine spätere Auswilderung möglich zu machen.

Findeltiere - was tun?

Sollte dennoch ein Wildkätzchen versehentlich aus dem Wald mitgenommen worden sein, fallen diese Findeltiere schnell durch ihr aggressives Verhalten auf. Besteht der Verdacht auf Wildkatze, muss schnell gehandelt werden. Melden Sie sich deshalb umgehend bei der FVA oder der/dem zuständigen Wiltdierbeauftragten. Je nach Alter und Gesundheitszustand müssen unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden, jedes Wildkätzchen erfordert ein individuelles Vorgehen:

Wildkatzen dürfen nicht mit anderen Katzen in Kontakt gebracht werden, da Krankheiten oder Parasiten übertragen werden können. Eine ruhige abgedunkelte Einzelunterbringung, etwa in einer großen Hundebox, einem Welpenauslauf oder einem großen Haustierkäfig mit einer dunklen Rückzugsmöglichkeit ist daher optimal. Unterkühlten Kätzchen kann eine Wärme mit Hilfe einer Wärmflasche angeboten werden.

Eine solche Einzelunterbringung sollte jedoch nur vorübergehend eine Lösung sein! Falls sich der Verdacht auf einen Wildkatzenfindling bestätigt, muss zeitnah eine geeignete Aufzuchtstation gefunden werden, in der das Kätzchen artgerecht aufgezogen werden kann. Nur so wird eine spätere Wiederauswilderung möglich. 

Um eine erste Einschätzung zu ermöglichen, machen Sie bitte Fotos von:

  • Rücken
  • Schwanz
  • Flanken und
  • Gesicht

des Kätzchens. Informieren Sie unmittelbar die zuständige Kontaktperson.

Für die genetische Analyse  ist entweder eine Blut- oder Haarprobe notwendig. Für die Haarprobe muss die Haarwurzel noch vorhanden sein, denn nur dort ist DNA zu finden. Die Haare sollten in einen gut verschließbaren Druckverschlussbeutel (Briefumschlag, Filmdöschen o.ä.) verpackt, beschriftet und nach telefonischer Absprache schnellstmöglich an die FVA geschickt werden.

Wildkatzen dürfen nicht mit Katzennahrung gefüttert werden, da dies zu massivem Durchfall führen kann! Stattdessen sollte auf gewolftes Rindfleisch oder bei größeren Kätzchen auf Mäuse zurückgegriffen werden. Diese können bei Zoohandlungen gekauft werden. 

Sind die Kätzchen noch zu klein für feste Nahrung, gibt es spezielle Katzenaufzuchtmilch mit der sie versorgt werden sollten.

Eine detaillierte Anleitung zum Umgang mit "Wildkatzenfindelkindern" finden sie hier:

PDF zum Download

Sowie die Broschüre "Wildkatze gefunden – was tun? Empfehlungen für die Erstversorgung Europäischer Wildkatzen" der Wildtierstation Retscheider Hof e.V.:

PDF zum Download

Wie geht es weiter?

Junge Wildkatzen sind noch nicht selbstständig überlebensfähig. Erst mit mindestens 6 Monaten verlassen die Jungtiere in der Natur das Muttertier. Um das Fundtier später wieder an seinem Fundort auswildern zu können (die Auswilderung ist nur mit einer behördlichen Genehmigung möglich), muss es in einer dafür ausgestatteten Aufzuchtstation untergebracht werden. Nur so kann eine artgerechte und menschenferne Haltung ermöglicht werden. Die FVA bietet ihre Unterstützung und Expertise für den weiteren Auswilderungsprozess an.

In manchen Regionen häufen sich größere Vorkommen von verwilderten Hauskatzen. Katzenvereine und Tierschutzorganisation fangen diese Streunerkatzen mittels Kastenfallen ein und bringen sie zur Kastration zu Tierpraxen, um ein unkontrolliertes Wachstum von besitzerlosen Streunerkatzen einzudämmen.

Es kann vorkommen, dass sich unter den eingefangenen Katzen eine seltene Europäische Wildkatze (Felis silvestris) befindet. Falls eine Katze in Ihrer Obhut Wildkatzenmerkmale  aufweist und sich ungewöhnlich wild und aggressiv verhält, beachten Sie bitte die folgenden Maßnahmen:

  • Machen Sie Fotos von Rücken, Schwanz, Flanken und Gesicht um eine Einschätzung von Expertinnen und Experten zu ermöglichen.
  • Nehmen Sie wenn möglich eine Haar- (mit Haarwurzel) oder eine Blutprobe für eine genetische Bestimmung.
  • Führen Sie im Zweifelsfall keine Kastration durch und behalten Sie die Katze in Ihrer tierärztlichen Obhut (z.B. Quarantänestation).
  • Informieren Sie schnellstmöglich die zuständigen Ansprechpersonen.

Obwohl Wildkatzen und Hauskatzen sich so unterschiedlich verhalten und verschiedene Lebensräume haben (Wald und Siedlung), kann es zu einem Zusammentreffen und auch zur Paarung der beiden Arten kommen. Die dabei entstehenden Kreuzungen werden als Hybride bezeichnet und können sich weiter fortpflanzen. Je nach Ausprägung können Hybride einer Hauskatze oder einer Wildkatze ähnlich sehen. Ihr Verhalten bleibt jedoch wild.

Hybride können veränderte genetische Merkmale aufweisen, die von den ursprünglichen Merkmalen der Wildkatze mehr und mehr abweichen. So gehen ursprüngliche Anpassungen der Katzen an die Umwelt verloren, die essenziell für ein Überleben und eine erfolgreiche Vermehrung in der Wildnis sein können.

Mehr zum Thema Hybridisierung von Wildkatzen... 

Empfehlungen vom FVA-Wildtierinstitut zum Schutz der Europäischen Wildkatze 

Als Wildtierinstitut der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg ist es unsere Aufgabe, die Rückkehr der Wildkatze zu erforschen, Daten zu ihrer aktuellen Verbreitung zu erfassen und eine wissenschaftliche Basis für geeignete Schutzmaßnahmen zu schaffen. Die Datenerhebung erfolgt durch Monitoring mittels genetischen Analysen und morphologischen Untersuchungen. Im Rahmen unseres Wildtiermonitorings konnten wir anhand genetisch erhobener Daten zeigen, dass eine akute Gefährdung des Wildkatzenbestandes in Baden-Württemberg durch Hybridisierungsereignisse mit der Hauskatze besteht.

Wir empfehlen daher die Einführung einer Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, sowie die Etablierung eines geeigneten Kontrollorgans.

Ebenfalls sind groß angelegte Kastrationsaktionen zu empfehlen um die Population von verwilderten Hauskatzen deutlich zu reduzieren. Bei Kastrationsaktionen ist unbedingt auf etwaige Wildkatzenvorkommen zu achten, da Wildkatzen auch in den Katzenfallen gefangen werden können. Es sollte eine Sensibilisierung bei den durchführenden Personen und in den beteiligten Tierpraxen erfolgen.

Unter diesem Link des Tierschutzbundes finden Sie eine Auflistung der Gemeinden in Baden-Württemberg, in welchen bereits eine Katzenschutzverordnung eingeführt wurde.

Empfehlungen zur Vermeidung der unkontrollierten Vermehrung von Hauskatzen vom Landesbeirat für Tierschutz Baden-Württemberg finden Sie hier:

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlr/intern/Katzenempfehlungen_Lang.pdf

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/rund-ums-heimtier/katzenbestaende

Warenkorb schließen

Warenkorb

Titel Anzahl Preis
Gesamtpreis: