Wildkatzenlebensräume verbinden

Diese Seite zum Lebensraumverbund für die Wildkatze bündelt bisherige Erfahrungen aus verbundrelevanten Forschungsprojekten und Umsetzungsprojekten. Hier finden Landschaftsplanende, Landwirtschaftbetreibende, Landschaftserhaltungsverbände, Behörden und Naturschutzinteressierte fachliche Grundlagen und weiterführende Informationen.

Eine Praxishilfe zum Download für Landschaftsplanung und Naturschutz finden Sie hier.

Der Erfolg der Wiederbesiedelung des ehemaligen Verbreitungsgebiets der Wildkatze hängt nicht nur von der Lebensraumqualität innerhalb der Wälder ab, sondern auch davon, wie diese Waldgebiete miteinander verbunden sind. Unsere landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaft bietet wenige Deckungsstrukturen, die für die Wildkatze notwendig sind.

Die Lebensraumansprüche der Wildkatze und ihre Lebensweise beeinflussen die Ausgestaltung von Verbundmaßnahmen für diese Zielart. Hier finden Sie Verbund-relevante Erkenntnisse zur Wildkatzenökologie und hilfreiche Informationen für die Planung und Umsetzung von Verbundmaßnahmen.

Raumnutzung im Offenland

Wildkatzen wandern nur wenige hundert Meter im deckungsfreien Offenland. Das Vorhandensein von Feldgehölzen und Hecken ist essenziell, damit sich die Wildkatze ausbreiten kann.

Das Offenland dient dabei nicht nur als Verbindungskorridor entlang günstiger Routen zum nächstgelegenen Waldgebiet, sondern kann auch alle Funktionen eines Kernlebensraum einschließlich erfolgreicher Reproduktion beinhalten wie aktuelle Studien zeigen.

 

Bietet das Offenland keine ausreichende Lebensraumqualität, wird dieser Raum lediglich zur Wanderung und in der Peripherie zur Nahrungssuche genutzt. In der Oberrheinebene wurden maximale Distanzen zu Wald und Gehölzstrukturen bei männlichen Tieren zwischen 250 m und 400 m beobachtet. Am häufigsten wurde jedoch eine Distanz von maximal 50 m registriert. Nur eins der insgesamt 11 besenderten Wildkatzenweibchen in den Rheinauen wurde mehrmals auf den Brachflächen eines Kieswerkes außerhalb des Waldes geortet. Hierbei wurden Distanzen von 50 m bis maximal 140 m zum Waldrand beobachtet.

Wildkatzen wandern im Offenland entlang von linearen und flächigen Deckungsstruktruen. Bereits 5 – 15 m breite Strauchhecken, gehölzreiche Wegsäume und Uferstreifen, so die Ergebnisse aus Studien der Rheinaue und Südharz, reichen für den räumlichen Zusammenhang lokaler Vorkommen im Offenland.

Die Wildkatze ist in Mitteleuropa als typische waldbewohnende Tierart bekannt. Dennoch zeigen aktuelle Ergebnisse, dass Wildkatzenlebensräume sich weiträumig aus geschlossenen Waldgebieten ins Offenland hinaus ausdehnen. Voraussetzung ist ein Mindestmaß linearer und flächiger Strukturelemente im Offenland, die die Wanderung in Deckung ermöglichen sowie ungestörte Ruheplätze bieten. Unter dieser Voraussetzung können offenlandgeprägte Kulturlandschaften und halboffene Bereiche als Kernlebensräume von Wildkatzen angenommen werden.

Dies bedeutet, dass die Eingriffsbewertung auch bei Eingriffen im Offenland die streng geschützte Wildkatze berücksichtigen muss (Götz et al. 2018: Raumnutzung und Habitatansprüche der Wildkatze in Deutschland - Neue Grundlagen zur Eingriffsbewertung einer streng geschützten FFH-Art in Natur und Landschaft 4-2018).

Die Größe von Streifgebieten wird von vielen Faktoren beeinflusst. Sie wird durch die vorhandenen Ressourcen wie Nahrungsangebot, Ruheplätze, Aufzuchtstätten bestimmt, ist jedoch auch abhängig von der Populationsdichte. Männliche Wildkatzen haben ein vielfach größeres Streifgebiet als die weiblichen Tiere. Vor allem während der Paarungszeit vergrößern sie das Revier auf der Suche nach Paarungspartner. Weibchen haben kleinere Streifgebiete, sie verkleinern sich während der Aufzucht der Jungtiere.

In Wald geprägten Lebensräumen

Weibchen: 500 ha

Männchen: 1 200 ha

In Offenland geprägten Lebensräumen

Weibchen: 200 ha – 300 ha

Männchen: 1 100 ha – 1 200 ha

Wann sind Wildkatzen aktiv?

Bei der Planung von Verbundelementen gilt es den Aktivitätsrhythmus von Wildkatzen zu berücksichtigen. Hier können Jahres- und Tagesmuster unterschieden werden.

Ranzzeit - der Raumanspruch steigt

In der Ranzzeit (Paarungszeit) der Wildkatzen in den Monaten Januar bis März erhöht sich insbesondere der Raumanspruch der männlichen Tiere durch die Suche nach Geschlechtspartnerinnen. Hier ist zu berücksichtigen, dass die intensivste Wanderbewegung in der vegetationslosen Zeit stattfindet. Verbundstrukturen sind gehölzreich anzulegen, dass auch in dieser Zeit Deckung gegeben ist.

Jungenaufzucht - der Raumanspruch sinkt

Bei der Jungenaufzucht, in den Monaten April bis September, schränkt sich der Raumanspruch der weiblichen Tiere erheblich ein und der Bedarf an Versteckmöglichkeiten und ungestörten Bereichen steigt.

Jungtiere - auf der Suche nach neuem Lebensraum

Mit ca. 4-6 Monaten verlassen die Jungtiere im Herbst das Muttertier und suchen neue Lebensräume. Untersuchungen zur straßenbedingten Mortalität von Wildkatzen in Baden-Württemberg zeigen, dass vor allem durch die erhöhten Wanderbewegungen männlicher, subadulter Tiere die Zahl der Verkehrsopfer im letzten Jahresdrittel steigt.

Wildkatzen sind nacht- und dämmerungsaktiv. Wie auch bei vielen anderen Wildtieren, besteht erhöhte Wildunfallgefahr während der Dämmerung (vor allem in den Wintermonaten), wenn die Aktivität der Wildtiere auf ein hohes Verkehrsaufkommen auf den Straßen trifft.

Die Tagesruhe der Wildkatze bedingt, dass Lebensraumstrukturen im Offenland, die meist ein geringes Ausweichpotenzial bieten, dementsprechend beruhigt sein sollten.

Welche Barrieren kennt die Wildkatze?

Neben der Schaffung von Leit- und Deckungsstrukturen sind auch Maßnahmen zur Überwindung von Barrieren für die Vernetzung von Lebensräumen zu ergreifen.

Die Überquerung von Straßen ohne Hilfsbauwerke stellt für die Wildkatze bis zu einem gewissen Verkehrsaufkommen kein Problem dar. Sie ist auch in der Lage vorhandene Querungsbauwerke (Über- oder Unterführungen) zu identifizieren und regelmäßig zu nutzen.

Nachweislich bewohnen Wildkatzen straßennahe Lebensräume, die Gefahr der Kollision mit Fahrzeugen steigt jedoch sobald eine Straße ohne geeignete Querungshilfe im Lebensraum integriert und häufig überquert wird. Auch bei der Erschließung neuer Lebensräume ist die Wildkatze meist gezwungen mehrere Verkehrsträger zu überwinden und das in unbekanntem Territorium. Durch den fehlenden Gewöhnungseffekt steigt somit ebenfalls die Gefahr der Kollision mit Fahrzeugen.

Um Wildkatzen nicht auf Straßenabschnitte ohne Querungsbauwerke zu lenken wird für Leit- und Deckungsstrukturen eine Mindestdistanz von 200 m zu Straßen empfohlen.

Wildkatzen meiden menschliche Siedlungen. Dies wurde auch in der Wildkatzenstudie in der Oberrheinebene beobachtet. Beobachtungen, die weniger als 150 m von Siedlungen entfernt lagen, waren ausnahmslos solche, bei denen Wald und Gehölzstrukturen unmittelbar an die Siedlung grenzten.

Für Verbundstrukturen gilt daher eine Mindestdistanz von 200 m zu besiedelten Bereichen.

Hierdurch wird auch der Hy­bri­di­sie­rung mit Hauskatzen entgegengewirkt.

Wildkatzen integrieren Gewässer (Bäche, Flüsse, Seen) in ihre Lebensräume. Hierfür spricht vor allem das hohe Nahrungsangebot in Wassernähe. Die Wildkatze ist im Vergleich zur Hauskatze nicht wasserscheu, sondern durchschwimmt auch größere Gewässer. Ein Wildkatzenweibchen in der Oberrheineben durchquerte mindestens zweimal nachweislich schwimmend den Oberrhein. Genetische Untersuchungen von Wildkatzen aus dem Elsass und der Oberrheinebene in Baden-Württemberg haben gezeigt, dass alle untersuchten Wildkatzen zu einer einzigen Population gehören. Der Rhein hat bisher keine Barrierewirkung.

Zäunungen oder Schallschutzwände können für Wildkatzen unüberwindbare Barrieren darstellen. Bei Wildkatzensicheren-Zäunungen an Autobahnen ist dies gewollt und soll die Tiere an Querungsbauwerke leiten. Großmaschige Zäune hingegen bergen die Gefahr des Verhakens, sodass die Tiere im Zaun verenden.

Die Möglichkeiten Verbundstrukturen für die Wildkatze zu schaffen sind vielfältig. Ausschlaggebend ist, dass der Standort richtig gewählt ist, Strukturreichtum entsteht und die Maßnahme nicht räumlich isoliert ist. Die hier dargestellten Maßnahmen beziehen sich in erster Linie auf die Schaffung von Leitstrukturen im Offenland. Maßnahmen zur Strukturanreicherung für die Wildkatze im Wald finden Sie unter Waldwirtschaft.

Verbundstrukturen gestalten

Um Wildkatzenlebensräume zielführend in unserer Kulturlandschaft zu verbinden, reicht ein Mosaik aus Feldgehölzen, Heckenzügen, Altgrasstreifen und Streuobstflächen aus, sofern Einzelmaßnahmen aufeinander abgestimmt sind. Durch die so entstehende Vielfältigkeit der Landschaft wird der Wildkatze sowohl Deckung als auch Nahrung geboten und darüber hinaus ein breites Spektrum anderer Arten gefördert.

Feldgehölze sind kleinere Ansammlungen von Bäumen und Sträuchern, die von Wildkatzen als Trittsteine aber auch Rückzugsorte genutzt werden können. Heckenzüge können durch ihre linienförmige Ausrichtung Leitfunktion haben. Gebüsche erfüllen bei entsprechender Ausdehnung ähnliche Funktion für wandernde Tierarten wie Feldgehölze. Bei der Anlage solcher deckungsgebenden Leitstrukturen kommt es auf den richtig gewählten Standort an, um Wildkatzen und andere Wildtiere nicht in eine Sackgasse oder auf eine Straße hin zu lenken.

  • Orientierung für die Auswahl des Standortes bieten der Generalwildwegeplan sowie die Wildkatzenverbreitung. 
  • Um die heimische Flora und Fauna zu stärken, gilt es Feldgehölze und Heckenzüge mit gebietsheimischen Bäume und Sträuchern zu gestalten.

Auf der Seite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz finden Sie Hilfestellung und Fachdokumente für die Anlage von Hecken und Gehölzstrukturen.

  • Maßnahmen zur Schaffung von Feldgehölzen, Gebüsch und Hecken eignen sich grundsätzlich als naturschutzrechtliche Aus­gleichs- und Ersatzmaßnahme und sind somit auch ökokontofähig (Anlage 1 Abschnitt 1Nr. 1.3 Ökokonto-Verordnung: "Förderung und Entwicklung gebiets- und standortsheimischer Gehölzbestände außerhalb des Waldes")
  • Die Anlage und Pflege von Feldgehölzen, Hecken und Gehölzstreifen können als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) angelegt werden.
  • Die Anlage und/oder Pflege von gehölzreichen Gewässerrandstreifen kann über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) gefördert werden.

Gewässerrandstreifen stellen von Natur aus lineare Strukturen dar, die bei entsprechendem Bewuchs mit Stauden, Hecken und/oder Bäumen optimale Leit- und Deckungsfunktion für Wildkatzen haben. Naturnahe gehölzreiche Strukturen gelten als vorrangiges Entwicklungsziel im Gewässerrandstreifen. Diese bieten im Vergleich zu solchen mit Hochstaudenfluren bewachsenen Ufern mehr Versteck- und Rückzugsmöglichkeiten und können auch Tagesruheplätze bieten.

Merhjährige Hochstaudenflure an Gewässern stellen allerdings bereits gute Deckungsstrukturen zur Durchwanderung der Kulturlandschaft dar. Die Extensivierung der Grünlandbewirtschaftung im Gewässerumfeld führt zu einem erhöhten Nahrungsangebot für die Wildkatze.

Wildkatzen nutzen im Offenland auch anthropogen gewachsene Sekundärbiotope. So zum Beispiel Areale innerhalb der Betriebsflächen von Kiesabbauten sowie Müll- und Erdaushubdeponien, die eine hohe Strukturdiversität mit ausgedehnten Brachflächen sowie Baum- und Strauchhecken in verschiedenen Sukzessionsstadien aufwiesen. Für die Wildkatze sind diese Flächen darüberhinaus aufgrund ihrer geringen Frequentierung durch den Menschen attraktiv. Nachteil dieser Flächen ist, dass sie einem Nutzungswandel in der Zeit unterliegen und somit für die Wildkatze nicht langfristig zur Verfügung stehen.

Der Wald gilt in Deutschland nach wie vor als präferierter Lebensraum der Wildkatze. Somit ist die Neuanlage & Erweiterung von Waldbeständen die vermeindlich beste Maßnahme zur Vernetzung von Wildkatzenlebensräumen. Auf Grund der regional unterschiedlichen Flächenverfügbarkeit und divergierender Nutzungsansprüche kann dieses Instrument jedoch nicht einziges Augenmerk sein. Insbesondere im Rahmen von Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen kann diese Option jedoch in Betracht gezogen werden. Wird bei der Auswahl der Lage von derartigen Ersatz- und Ausgleichsflächen die Wildkatzenverbreitung sowie die Wildtierkorridore berücksichtigt und Flächen auf diesen Achsen zusammengelegt kann ein großer Mehrwert geschaffen werden.

 

 

  • Im Rahmen der Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) kann die Begründung standortgerechter Laub- und Mischwälder auf bislang nicht forstwirtschaftlich genutzten Flächen inkl. Kultursicherung, Nachbesserung und Bewässerung gefördert werden (Teil A - Förderung der Erstaufforstung)

  • Die Neuanlage und Entwicklun naturnaher Waldbestände kann ökokontofähig sein (Anlage 1 Abschnitt 1 Nr. 1.4 Ökokonto-Verordnung: "Förderung und Entwicklung naturnaher Wälder")

  • Niederwaldflächen mit Kurzumtrieb sowie Aufforstungsflächen können als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) anrechenbar sein

Streuobstwiesen sind in vielerlei Hinsicht Hotspots der Biodiversität. Für die Wildkatze liegt der Vorteil dieser Flächen in erster Linie in einem erhöhten Nahrungsangebot. Damit die Wildkatze diesen Vorteil nutzen kann, dürfen dichtere Deckungsstrukturen im näheren Umfeld jedoch nicht fehlen. Für die Wildkatze ideal ist eine Kombination aus Streuobstwiese und Heckenzug oder Gebüsch. Auch hier gilt es darauf zu achten regionale Sorten (Streuobst) und gebietsheimisches Pflanzmaterial (Sträucher) zu verwenden.

Ackerrand- und Altgrasstreifen führen zu einer Diversifizierung der Landschaft und bieten der Wildkatze neben einem erhöhten Nahrungsangebot Deckung bei der Durchwanderung der Kulturlandschaft. Als Instrument der Strukturanreicherung ist diese Maßnahme insbesondere wegen ihrer einfachen Umsetzungs- und Fördermöglichkeit gut durchführbar. Diese Maßnahme ist nur ergänzend zu weiteren, mehr Deckung und Ruheplatz bietenden Maßnahmen, wie der Anlage von Gehöz- und Heckenstrukturen, zielführend.

Trüffelbiotope - Schützen durch Nützen

Die Anlage eines Trüffelbiotopes kann als Sonderform eines Feldgehölzes, eines Heckenzuges oder einer Streuobstwiese betrachtet werden.

Da die Hauptnahrung der Wildkatze Mäuse sind, hat sie kein kulinarisches Interesse an Trüffeln. Es ist vielmehr beabsichtigt den Menschen mit diesem exquisiten Nahrungsmittel zu locken um Flächen für die Wildkatze und für den Biotopverbund verfügbar zu machen. So entsteht für beide Seiten ein Mehrwert: Verbundstrukturen für Tiere und Pflanzen auf der einen und eine hoffentlich reiche Trüffelernte auf der anderen.

Als Trüffelbiotope bezeichnen wir die Anlage von Gehölzstrukturen mit Hilfe von Bäumen und Sträuchern, die mit Trüffelsporen beimpft sind und durch artenreiche, gebietsheimische Heckenzüge und Obstbäume ergänzt werden. So wird gewährleistet, dass die Wildkatze auch in der vegetationslosen Periode durch die dichten Heckenstrukturen Deckung vorfindet und darüber hinaus eine Vielzahl weiterer Arten Nahrung und Lebensraum geboten werden.

Waldrändern können durch Trüffelpflanzen ebenfalls aufgewertet werden. In beiden Fällen entsteht durch die Trüffelernte ein Mehrwert für die Grundbesitzenden und durch die Strukturanreicherung wertvolle Leitstrukturen oder Lebensräume, nicht nur für die Wildkatze.

Zu beachten bei der Anlage eines Trüffelbiotopes für die Wildkatze:

  • Mindestabstand zu Siedlungen und Straßen von mindestens 200 m.
  • Durch die Struktur werden bekannte Wildkatzenvorkommen und geeigneter Lebensraum vernetzt.
  • Besonders erfolgsversprechend in Gebieten, in denen eine Ausbreitung beobachtet wird.
  • Orientierung bieten die Achsen des Ge­ne­ral­wild­we­ge­pla­nes.
  • Trüffelanbau ist nur auf kalkhaltigem und gut drainiertem Boden erfolgsversprechend

Zum Download finden Sie hier Empfehlungen für die Anlage von Trüffelbiotopen sowie eine Pflanzplanskizze:

Empfehlung Trüffelbiotope Pflanzplanskizze

Im Rahmen des Sonderprogramms zur Stärkung der Biologischen Vielfalt wurden im Projekt „Die Wildkatze – Zielart für den Biotopverbund“, in enger Kooperation mit dem Naturpark Südschwarzwald e.V., exemplarisch Trüffelbiotope angelegt.

Überwindung von Barrieren

Um viel befahrene Straßen zu überwinden, ist die Wildkatze auf Querungshilfen angewiesen. Für die Funktionalitat einer Querungshilfe ist der richtige Standort und die Anbindung an die Lebensräume im Hinterland unabdingbar.

Im Kontext des Biotopverbundes spricht man von Wiedervernetzung, wenn es um Maßnahmen zur Überwindung anthropogen bedingter Barrierern (insbesonere des Verkehrsnetzes) für Wildtiere geht. Zu diesen Maßnahmen zählen neben Grünbrücken und anderen Neubauten auch die Aufwertung bestehender Querungsbauwerke. So kann bereits eine naturnahe Gestaltung des Untergrundsubstrates einer Unterführung zu einer verstärkten Annahme durch Wildtiere führen.

Dies können Grünbrücken sein, die Wildkatze ist allerdings auch in der Lage Straßen über kleindimensionierte Bauwerke zu überwinden:

  • Forst-, Feld-, Bahnunterführungen
  • Forst-, Feld-, Bahnüberführungen
  • Gewässerunterführungen mit Landbermen 
  • Großlumige Amphibiendurchlässe

Wichtig ist es die Unfallschwerpunkte zu identifizieren und zu entschärfen. Als adäquates Mittel zur Reduzierung der stra­ßen­be­ding­ten Mor­ta­li­tät  kann eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Verbindung mit einer weiträumigen Auflichtung straßennaher Bereiche zielführend sein.

Der Einsatz von Wildwarnanlangen an vielbefahrenen Straßen kann ein mögliches Mittel sein, um Wildunfällen vorzubeugen und die Querung der Straße für Tiere zu erleichtern. Wildwarnanlagen erfassen über Infrarotsensoren Tiere im Straßenbereich und leiten ein entsprechendes Signal an eine digitale Lichtsignaltafel, welche den Straßenverkehrsteilnehmer zu einer Geschwindigkeitsreduzierung auffordert.

Die Überquerung von Straßen ohne Hilfsbauwerke stellt für die Wildkatze bis zu einem gewissen Verkehrsaufkommen kein Problem dar. Umso wichtiger ist es Wildkatzen mit Hilfe von Strukturen so zu leiten, dass Straßenabschnitte stark befahrener Straßen (ab ca. 10 000 DTV) ohne Querungsbauwerke vermieden werden oder ggf. wildkatzensichere Zäunungen eine Lenkfunktion übernehmen. Herkömmliche Wildschutzzäune können von Wildkatzen und anderen kletternden oder grabenden Tieren überwunden werden. Bei diesen Zäunen besteht durch die große Maschenweite auch die Gefahr des Verhakens, sodass die Tiere im Zaun verenden.

Bei der Umsetzung von Verbundmaßnahmen gilt es viele Aspekte zu berücksichtigen, Zielkonflikte zu vermeiden und Maßnahmen sinnvoll zu kombinieren. Hier finden Sie Ansprechpersonen, weiterführende Literatur und Links um Ihnen bei der Umsetzung von Verbundmaßnahmen für die Wildkatze Hilfestellung bieten zu können.

Die Umsetzung von Verbundmaßnahmen muss mit den verantwortlichen Behörden auf Landkreisebene abgesprochen werden. Hier erhalten Sie die erforderlichen Genehmigungen und Hilfestellung bei der Standortsauswahl und Ausgestaltung. Die Un­te­re Na­tur­schutz­be­hör­de Ihres Landkreises setzt Sie ggf. mit weiteren Behörden und Akteuren in Verbindung.

Je nach Maßnahme und Ausgangsfläche müssen folgende Fachbereiche eingebunden werden:

  • Naturschutzverwaltung
  • Forstverwaltung
  • Landwirtschaftverwaltung
  • Straßenbauverwaltung

Vorraussetzungen für die Umsetzung von Verbundmaßnahmen sind die Verfügbarkeit von Flächen und die Möglichkeit diese langfristig für diesen Zweck zu sichern. Zur Sicherung bieten sich folgende Möglichkeiten an:

  • Vertragsnaturschutz auf landwirtschaftlichen Flächen (Landschaftspflegerichtlinie (LPR))
  • Dingliche Sicherung durch Eintrag ins Grundbuch für den Zweck des Biotopverbundes
  • Flächenankauf/-tausch mit dem Ziel der Umsetzung von Biotopvebundmaßnahmen
  • Sicherung, Aufwertung und Schaffung von Strukturen im Rahmen der Eingriffsregelung (Kompensations- und Ökokontomaßnahmen)
  • Flurneuordnungsverfahren bieten die Möglichkeit geeignete Flächen auf Wildtierkorridoren zusammenzulegen und Nutzungskonflikten zu entgegnen
  • Ausweisung von Schutzgebieten

Je nach Ausgangslage der Fläche gibt es unterschiedliche Möglichleiten der Förderung aus dem Naturschutz, der Forst-, Land- oder Wasserwirtschaft. Der Förderwegweiser des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bietet hier einen guten Überblick. Besonders hervorzuheben sind die Fördermöglichleiten über die Landschaftspflegerichtlinie und die Nachhaltige Waldwirtschaft.

Ein bedeutendes Instrument zur Umsetzung des Biotopverbundes ist die Eingriffsregelung. Sie bietet die Möglichkeit Biotopverbundmaßnahmen räumlich zusammenzulegen, langfristig zu sichern und zu finanzieren.

Die Wildkatze ist auf Europäischer Ebene in Anhang IV der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) geführt und zählt somit zu den "streng zu schützenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse". Damit sind nicht nur die Tierart selbst sondern auch ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten unter Schutz gestellt (mehr zum Schutzstatus der Wildkatze unter Gefahren und Schutz). Bei Eingriffen in Natur und Landschaft gilt es dies zu berücksichtigen.

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